Sprachen Bildungsurlaub
In Niedersachsen besteht für Arbeitnehmer:innen grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage Freistellung zu Bildungszwecken innerhalb eines Kalenderjahres.
Bildungsurlaub
In Niedersachsen besteht für Arbeitnehmer:innen grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage Freistellung zu Bildungszwecken innerhalb eines Kalenderjahres.