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Sprachen Bildungsurlaub
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In Niedersachsen besteht für Arbeitnehmer:innen grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage Freistellung zu Bildungszwecken innerhalb eines Kalenderjahres.

Bildungsurlaub

In Niedersachsen besteht für Arbeitnehmer:innen grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage Freistellung zu Bildungszwecken innerhalb eines Kalenderjahres.